AS-Hausverwaltung
Dresden GmbH

Rosa-Menzer-Str. 15

01309 Dresden

 

Telefon: (0351) 3110736

Telefax: (0351) 31905175

E-Mail:

info(at)as-hausverwaltung.com

Zugang für Eigentümer

Herzlich Willkommen bei der AS-Hausverwaltung Dresden GmbH.

Wir legen besonderen Wert auf persönliche und individuelle Betreuung von Eigentümern und Mietern. Wir verwalten in Dresden und Umgebung.

Unser Versprechen:

                                    

Verwalten Sie noch selbst ?
Oder haben Sie schon eine gute Hausverwaltung in Dresden?

 

     Es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte!

 

                                                             Wir sind Mitglied im Bundesfachverband
                                                             der Immobilienverwalter e.V.  

Aktuelles:


Der Grundsteuerwertbescheid ist da - Einspruch einlegen???

Zwischenzeitlich haben viele Immobilieneigentümer die Bescheide zur Grundsteuerreform erhalten und fragen sich, ob diese korrekt sind. Das können wir Ihnen als Hausverwaltung nicht sagen.  

Parallel wird in diverse Foren die Meinung vertreten, dass man in jedem Fall gegen den "Grundsteuerwertbescheid" einen begründeten Einspruch einlegen sollte, um seine Rechte zu wahren.  

Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der Grundsteuerreform an sich und der grottenschlechten Durchführung der Datenerhebung werden 2 Werte kritisiert, auf die der Eigentümer keinen Einfluss hat und der sehr willkürlich festgelegt wurden: "Bodenrichtwert" und "Nettokaltmiete". Diese haben in der Regel nichts mit dem tatsächlichen Wert der Immobilie und der tatsächlichen Miethöhe zu tun.  

Ob hier ein Einspruch sinnvoll ist, dass kann derzeit kaum jemand vorhersagen. Auch hier möchten wir keine Empfehlung abgeben. Das muss jeder Eigentümer selbst entscheiden. Als kleine Entscheidungshilfe ist hier ein Link zu einem Fachartikel aus dem Haufe-Verlag:  

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/einspruch-gegen-die-neuen-grundsteuerwertbescheide_170_581360.html

 

Dresden: Der Mietspiegel 2023 ist da

Der neue Mietspiegel 2023 von Dresden ist auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht. 

WICHTIG: Kappungsgrenzenverordnung zur Miethöhe

Seit 1. Juli 2020 gilt die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden. Demzufolge darf sich ab dem 1. Juli 2020 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.

WICHTIG: Mietpreisbegrenzungsverordnung

Seit 13.07.2022 gilt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Stadt Dresden.
Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse nach § 556d Absatz 1 BGB dürfen in der Landeshauptstadt die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 wieder außer Kraft.

BVI-Fachmagazin "Im Eigentum"

Der Bundesfachverband der Immobienverwaltung BVI hat viele sehr nutzliche Informationen auf seiner neuen Internetseite Im Eigentum zusammengestellt.

BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen

Der BGH hat in seiner unermesslichen "Weisheit" weitere Entscheidungen zum Thema Schönheitsreparaturen gefällt, die einem im Zusammenhang mit früheren Entscheidungen nur noch Kopfschütteln abringen können. Die Praxis der Beendigung von Mietverhältnissen wird erheblich erschwert, das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern wird weiter streitbelastet, die Unsicherheit wächst auf beiden Seiten und Eigentümer werden mit weiteren Kosten rechnen müssen. Der BGH muss sich die Frage stellen lassen, ob nicht jetzt durch die Summe der Entscheidungen die Vermieter "unangemessen" benachteiligt werden?!

Wir haben den von uns betreuten Eigentümern einen Kommentar und Handlungsempfehlungen des BVI im "Zugang für Eigentümer" eingestellt (siehe links).

SEPA-Zahlungsverfahren

Das Sepa-Zahlungsverfahren mit IBAN und BIC ist inzwischen jedem bekannt. Dennoch soll nachfolgend ein Hinweis gegeben werden:

ACHTUNG: Alle SEPA-Lastschriftmandate (früher Lastschrifteinzugsermächtigungen genannt) müssen im ORIGINAL vorliegen, somit auch jegliche Änderungen der Bankverbindung. Mitteilungen per Fax oder E-Mail sind keine Originale und werden deshalb von der Bank NICHT anerkannt! Auch die seit 2017 üblichen Mitteilungen Ihrer Bank über einen Kontowechsel tragen nicht Ihre Original-Unterschrift und erfüllen somit NICHT die Formvorschriften der kontoführenden Bank.

Ein vorbereitetes Formular finden Sie als pdf- oder Word-Datei unter "Mieterservice".